Globale Datenschutz Standards für eine globale Welt

Globale Datenschutz Standards für eine globale Welt
Erklärung der Zivilgesellschaft
Madrid, Spanien
3.November 2009

• Bekräftigend, dass Privatsphäre als grundlegendes Menschenrecht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der internationalen Übereinkunft über bürgerliche und politische Rechte, durch andere Menschenrechts-Instrumente und in nationalen Verfassungen festgelegt wurde;

• die EU-Mitgliedsstaaten gemahnend an ihre Verpflichtung zur Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie 1995 sowie der Richtlinie zur elektronischen Kommunikation 2002;
• die übrigen OECD Mitgliedsstaaten gemahnend an ihre Verpflichtung, die in der OECD Datenschutz-Richtlinie von 1980 festgeschriebenen Prinzipien zu wahren;

• alle Nationen an ihre Verpflichtung erinnernd, die Bürgerrechte ihrer Bürger und Einwohner entsprechend ihrer nationalen Verfassung und Gesetzgebung, sowie nach internationalen Menschenrechtsvereinbarungen zu gewährleisten;

• in Erwartung des Inkrafttretens von Bestimmungen, die die verfassungsmäßigen Rechte zur Privatsphäre und zum Datenschutz in der Europäischen Union stärken;

• hochgradig besorgt über die dramatische Ausweitung verdeckter und unverantwortlicher Überwachungsmaßnahmen wie auch der wachsenden Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Anbietern von Überwachungstechnologien, die neue Formen sozialer Kontrolle schafft;

• im Bewusstsein, dass neue Strategien zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und rechtswidrigen Inhalten eine substantielle Gefährdung für das Fernmeldegeheimnis, die Freiheit von Wissenschaft und Lehre und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren darstellen;

• im Bewusstsein, dass die Konzentration Internet-basierter Dienste zunimmt und einige Unternehmen ungeheure Mengen persönlicher Daten zusammentragen, die keiner unabhängigen Kontrolle unterliegen;

• davor warnend, dass es Datenschutzrecht wie auch Datenschutz-Institutionen nicht gelungen ist, neue Überwachungstechniken angemessen zu bewerten, einschließlich Verhaltenserkennungssysteme, DNS und andere biometrische Identifikatoren, die Zusammenführung von staatlichen und privaten Datenbeständen sowie die besonderen Risiken für gefährdete Gruppen wie Kinder, Migranten und Minderheiten.

• davor warnend, dass der gescheiterte Schutz der Privatsphäre damit in Zusammenhang stehende Freiheiten ebenfalls gefährdet, einschließlich die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Informationsfreiheit, Antidiskriminierung und letztendlich der Stabilität konstitutioneller Demokratien ;nimmt die Zivilgesellschaft das 31. Jahrestreffen der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten zum Anlass, um

(1) zu bekräftigen, dass sie globale Rahmenbedingungen für faire Informationspraktiken unterstützt, die Pflichten für diejenigen definiert, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, und Rechte für diejenigen festlegt, deren personenbezogene Daten erhoben werden.

(2) zu bekräftigen, dass sie sich für unabhängige Datenschutzbehörden einsetzt, die im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen transparent und ohne kommerzielle Absichten oder politische Einflussnahmen Bewertungen abgibt.

(3) zu bekräftigen, dass sie echte Techniken zur Erhöhung der Privatsphäre unterstützt, die das Sammeln von personenbezogen zuordenbaren Informationen vermindern bzw. verhindern. Sie unterstützt aussagekräftige Datenschutzaudits, die an der Einhaltung von Datenschutzstandards gemessen werden.

(4) darauf zu drängen, dass diejenigen Nationen, die bisher die Konvention 108 des Europarates, gemeinschaftlich mit dem Zusatzprotokoll 2001, nicht ratifiziert haben, dies umgehend nachholen.

(5) darauf zu drängen, dass diejenigen Nationen, die bisher keine umfassenden Rahmenbedingungen für Datenschutz und unabhängige Datenschutzbehörden eingerichtet haben, dies umgehend nachzuholen.

(6) darauf zu drängen, dass diejenigen Nationen, die bereits rechtliche Rahmenbedingungen für den Datenschutz geschaffen haben, die effektive Umsetzung und Durchsetzung sicherstellen und sowohl auf regionaler wie auch internationaler Ebene zusammenarbeiten.

(7) darauf zu drängen, dass die Nationen sicherstellen, Betroffene im Falle des Datenmissbrauchs bzw. bei auftretenden Datenpannen unverzüglich zu informieren.

(8) zu empfehlen, eine umfassende Erforschung adäquater Anonymisierungstechniken zu betreiben und festzustellen, ob diese Methoden in der Praxis geeignet sind, Privatsphäre und Anonymität zu gewährleisten.

(9) die Aussetzung von Entwicklung und Einsatz neuer Massenüberwachungssysteme, deren vollständige und transparenten Evaluation durch unabhängige Behörden sowie eine demokratische Debatte darüber zu fordern. Dies umfasst insbesondere Gesichtserkennung, Ganzkörperaufnahmen, biometrische Merkmale und eingebettete RFID’s.
und

(10) die Einführung neuer internationaler Rahmenbedingungen zum Schutz der Privatsphäre unter voller Beteiligung der Zivilgesellschaft zu fordern, die auf rechtsstaatlichen Prinzipien beruhen, fundamentale Menschenrechte berücksichtigen und demokratische Strukturen unterstützen.

November 2009
Madrid, Spanien